Fantasy Football darf weitermachen
Monday, February 3rd, 2014 um 11:11 amDas deutsche Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Fantasy Football League kein Glücksspiel ist. Demnach handelt es sich beim Online-Spiel „Super Manager“ nicht als Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags. Mit dieser Entscheidung (vom 16. Oktober 2013) bestätigte das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs des Landes Baden-Württemberg
Eine Beschreibung des Spiels
Klägerin war ein Medienunternehmen aus Berlin, das von den Spielern eine Gebühr von 7,99 € für die Teilnahme an dem Spiel berechnete. Die Spieler konnten dann (im Rahmen eines festgelegten Budgets) ein Fantasieteam, also eine fiktive Mannschaft aus den Spielern der 18 Bundesligavereine aus der Saison 2009/2010 zusammenstellen und nach Bewertung der Leistung eines jeden Spielers nach jedem Bundesliga-Spieltag eine neue Aufstellung in drei verschiedenen fiktiven Ligen planen. Jeder Spieler konnte maximal zehn Mannschaften zusammenstellen, wobei jede dritte kostenlos war. An die Bestplatzierten wurden Sach- und Geldpreise ausgezahlt, und der Gesamtsieger, der „Super-Manager“ der Saison, gewann 100.000 € in bar.
So begann es
Das Regierungspräsidium Karlsruhe erließ im Auftrag des Landes Baden-Württemberg eine Unterlassungsverfügung und verbot der Klägerin das Veranstalten und Bewerben dieses Spiels sowie sonstiger Glücksspiele im Internet. Das Medienunternehmen erhob daraufhin eine Klage gegen diese Verfügung, die es aber in erster Instanz verlor. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe verwarf die vom Medienunternehmen gegen die Verfügung vorgetragenen Argumente. Im Berufungsverfahren hob der Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung auf und stellte fest, dass das „Super-Manager“-Spiel nicht unter den Glücksspielstaatsvertrag falle.
Damit war der Streit aber noch nicht vorbei, da das Land Baden-Württemberg Revision gegen die Aufhebung einlegte, die vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen wurde. Es argumentierte, dass der Super-Manager nicht in die Kategorie der Spiele eingeordnet werden kann, die als Glücksspiel definiert werden, weil die Chance auf einen Gewinn auf einem Zufallsprinzip beruhe. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Teilnahmegebühr lediglich die Berechtigung zur Teilnahme an dem Spiel Super-Manager darstellt und keine Auswirkungen auf die Gewinnchance hat.